Ein ständiger Einsatz unter Berücksichtigung des höchsten ethischen Standards.

T.P.S. Srl setzt sich für die höchsten ethischen Standards ein, im Einzelnen wird darauf geachtet, dass:

  • in jedem Land der Erde unter jedem Aspekt der eigenen Tätigkeit ein hervorragender Standard beibehalten wird;
  • bei jeder eigenen Tätigkeit eine ethische und verantwortungsvolle Führung beibehalten wird;
  • die Einhaltung der persönlichen Rechte garantiert ist;
  • der Umweltschutz gewährleistet ist.

T.P.S. hält sich an die nachfolgend aufgeführten Verpflichtungen und erwartet dasselbe von ihren Lieferanten.

Kinderarbeit / Arbeit Minderjähriger: Kinderarbeit oder die Arbeit Minderjähriger wird nicht zugelassen Als „minderjährig“ muss jede Person unter 15 Jahren (14 Jahre, wo von den örtlichen Gesetzen zugelassen) angesehen werden. In jedem Fall wird das Mindestalter für die Beendung der Grundausbildung beachtet.
Pflicht-/Zwangsarbeit: Zwangsarbeit kommt nicht zum Einsatz, weder Arbeiten von Gefangenen, noch von Personal, das Schulden abbezahlen muss oder von Personen in ähnlichen Lebenslagen.
Gesundheit und Sicherheit: Es wird ein gesunder und sicherer Arbeitsplatz bereitgestellt, der den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, es müssen Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen vorhanden sein. Die Brandverhütung wird gewährleistet. Eine angepasste Lüftung und Beleuchtung wird garantiert. Auch in den Unterkünften der eigenen Mitarbeiter wird der Sicherheits- und Gesundheitsstandard zugesichert.
Versammlungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen: Das Recht der Betriebsangehörigen sich zu versammeln, zu organisieren und mit dem Arbeitgeber gemeinsam auf gesetzliche und ruhige Weise zu verhandeln wird beachtet, ohne das irgendwelche Sanktionen verhängt oder Eingriffe veranlasst werden.
Diskriminierung: Bei Einstellungen oder im Personalmanagement wird keine Form von Diskriminierung bezüglich Rasse, Religion, Alter, Staatsangehörigkeit, ethnischer oder sozialer Herkunft, sexueller Neigung, politischer Meinung oder Behinderung angewandt (ganz besonders was Gehälter, Förderungen, Disziplinarverfahren, Entlassungen und Pensionierungen betrifft).
Disziplinarverfahren: Gegenüber den Mitarbeitern kommen keine körperlichen Strafen, Drohungen oder andere Formen der körperlichen, psychologischen oder sexuellen Einschüchterung zum Einsatz.
Arbeitszeit und Bezahlung: Den Mitarbeitern werden Löhne zuerkannt, die den primären Eigenbedarf decken. Als Mindestforderung müssen die anwendbaren Mindestlöhne und die diesbezüglichen Arbeitszeiten beachtet werden; im Einzelnen sind die Vorschriften des garantierten Mindestlohns, Überstunden, maximale Arbeitszeit, Akkordarbeit und weitere Elemente, die unter Lohn und Gehalt fallen, zu beachten. Es werden die gesetzlich vorgesehenen Entschädigungen bereitgehalten. Nur in Ausnahmefällen oder dort wo andere gesetzliche Regelungen gelten, verpflichtet sich das Unternehmen 48 Arbeitsstunden pro Woche oder 12 Arbeitsstunden pro Tag nicht zu überschreiten. Wenn die Arbeitszeit nicht von der lokalen Gesetzgebung geregelt wird, werden 12 Überstunden zur normalen Arbeitszeit nicht überschritten. 1 Ruhetag pro Woche ist garantiert. Das Unternehmen verpflichtet sich die Überstunden der eigenen Mitarbeiter wie von den anwendbaren Gesetzen vorgesehen, zu entlohnen. Wo eine diesbezüglicher Regelung nicht existiert, werden die Überstunden nach dem festgelegten Stundenlohn ausgezahlt.
Zulieferung / Unterauftrag: T.P.S. fordert von den eigenen Lieferanten, dass sie sich um Informationen zum Einsatz von Zulieferern / Vertragsfirmen für die Herstellung der Produkte oder Komponenten für T.P.S. bemühen. Der Einsatz von Zulieferern / Vertragsfirmen muss ausdrücklich von T.P.S. genehmigt sein und der betreffende Zulieferer oder die Vertragsfirma müssen den ethischen Kodex der Unternehmensführung der T.P.S. annehmen.
Umweltschutz: Das Unternehmen verpflichtet sich, seine Übereinstimmung mit den für den Umweltschutz angewandten Gesetzen und Vorschriften unter Beweis zu stellen.
Gesetzliche Vorschriften: Das Unternehmen verpflichtet sich, alle auf TPS-Produkte anwendbaren Gesetze und Regelungen zu beachten, inbegriffen sind die Produktion, die Kennzeichnung und der Vertrieb des Produktes. Die gesetzlichen Vorschriften müssen auch die technischen, nationalen und internationalen Standardwerte enthalten, ob sie nun freiwillig oder pflichtgemäß sind.

TPS behält sich vor die korrekte Anwendung dieser Forderungen nach sozialer Zufriedenstellung mit einem Audit beim Lieferanten zu überprüfen, der sich verpflichtet, falls erforderlich Zutritt zu gewähren.